Das Laufende Gut

Laufende Gut

Abbildung 775: Laufendes Gut - Deckblatt li. und exemplarischer Inhaltsdarstellung (28.04.2020)

Als laufendes Gut bezeichnet man in der Schifffahrt alles Tauwerk, das zum Bewegen der Segel oder der mit diesen verbundenen Spieren dient, zusätzlich aber auch alle Taue und Taljen, welche nicht an beiden Enden angeschlagen sind, sondern durch Blöcke geschoren sind und bewegt werden können.

Der Begriff leitet sich aus „Gut“ für Tauwerk sowie der Eigenschaft, dass es beweglich ist, also „läuft“, her.